Belegausgabepflicht: Elektronische Registrierkassen müssen für jede einzelne Buchung einen Beleg (Kassenbon) auszustellen.
Meldung an die Finanzverwaltung: Registrierkassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden.
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung : Ab 2020 müssen Kassensysteme über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung mit einem Sicherungsmodul (TSE), einem Speichermedium und einer digitaler Schnittstelle verfügen.