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Bitte beachten Sie das aktuelle Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen.

 

1. Januar 2020

Kassensysteme

  • Belegausgabepflicht: Elektronische Registrierkassen müssen für jede einzelne Buchung einen Beleg (Kassenbon) auszustellen.
  • Meldung an die Finanzverwaltung: Registrierkassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung : Ab 2020 müssen Kassensysteme über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung mit einem Sicherungsmodul (TSE), einem Speichermedium und einer digitaler Schnittstelle verfügen.


 

Ausführliches Schreiben Bundesministerium
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen
2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf (120.87KB)
Ausführliches Schreiben Bundesministerium
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen
2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf (120.87KB)